Kosten
Erstgespräch | ||
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Psycholog. Therapie oder psychotherapeutische Beratung | - 75 Min. | 105 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 100 € | |
Folgegespräche | ||
Psycholog. Therapie - analytisch orientiert - körperverbunden | - 75 Min. | 105 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 100 € | |
Psychologische Beratung - körperverbunden | - 75 Min. | 105 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 100 € | |
Block von 5 Sitzungen im Voraus bezahlt (Rabatt) | (entspricht 97,65 €/Behandlung) | 488,25 € |
Block von 10 Sitzungen im Voraus bezahlt (Rabatt) | (entspricht 94,50 €/Behandlung) | 945 € |
Psycholog. Therapie - analytisch orientiert | - 50 Min. | 70 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 66,50 € | |
Psychologische Beratung | - 50 Min. | 70 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 66,50 € | |
Block von 5 Sitzungen im Voraus bezahlt (Rabatt) | (entspricht 65,10 €/ Behandlung) | 325,50 € |
Block von 10 Sitzungen im Voraus bezahlt (Rabatt) | (entspricht 63 €/Behandlung) | 630 € |
Paarberatung | - 75 Min. | 120 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 115 € | |
Erziehungsberatung Erstgespräch | - 75 Min. | 105 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 100 € | |
Erziehungsberatung Folgegespräche | - 50 Min. | 70 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 66,50 € | |
Telefonische Beratung Erstgespräch | - 75 Min. (nur möglich bei Vorauszahlung) |
100 € |
Telefonische Beratung Folgegespräch | - 50 Min. (nur möglich bei Vorauszahlung) |
70 € |
Einzelsupervision | - 50 Min. | 110 € |
im Voraus bezahlt (Rabatt) | 105 € | |
Gruppensupervision | - 60 Min. | 165 € |
Bitte beachten Sie meine Absageregelung:
Ausgemachte Termine sind verbindlich. Bei mir gilt folgende Absageregelung, die Sie mit der Bestätigung Ihres Termins respektieren.
- vereinbarte Termine können Sie bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben, dann hat ein abgesagter Termin keine Honorarforderung zur Folge
- bei Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden (Montagstermine entsprechend am Freitag zuvor), ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen
- versäumen Sie einen Termin, wird mein übliches Honorar fällig.
Informationen über die Kostenfrage bei Heilpraktikern
Private Krankenkassen übernehmen unter Umständen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen und Zusatzversicherungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Kostenträger.
Die leistungsstärksten Heilpraktiker- Zusatzversicherungen könnnen Sie hier vergleichen: www.dornsteintabelle.de oder www.heilpraktikerversicherung.biz
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Behandlung bei mir in der Regel nicht auf.
Mehr zum Thema Kosten finden Sie unter: www.Jameda.de/gesundheit/psyche-nerven/warum-die-psychotherapie-selbst-bezahlen
Ihre Vorteile bei mir:
- Keine langen Wartezeiten, bis Sie ein Termin bei mir bekommen.
Und: ich vereinbare mit Ihnen Termine nach Ihrem Kalender. Wenn notwendig komme ich zu Ihnen nach Hause (es entstehen zusätzliche Kosten) oder Sie können auch kleine Kinder mit zu mir bringen. Auch Telefontermine sind nach Absprache möglich. - Diskretion: ich lege die Termine so (mit „Luft“ dazwischen), dass Sie in der Regel nicht anderen Klienten begegnen
- Wer sich für den Staatsdienst bewerben will, muß über zurückliegende psychotherapeutische Behandlungen, die von der Krankenkasse bezahlt wurden, Auskunft geben und hat in einem solchen Fall meist schlechte Karten. Erhebliche Nachteile ergeben sich auch dann, wenn man in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden will. Wenn Sie Selbstzahler sind, erfährt niemand von Ihrer Behandlung.
- Über die Anzahl der Gespräche und die Abstände zwischen ihnen entscheidet nicht die Kasse, sondern es entscheiden Sie.
- Ich kann verschiedene Methoden, je nach Bedarf anwenden und miteinander kombinieren, da mir keine Vorschriften dazu gemacht werden können.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.
Alle Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder zumindest dem Ziel dienen, eine Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern, sind als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Dazu gehören Aufwendungen für Psychotherapeuten und auch Heilpraktiker. Sogar die Fahrten können Sie geltend machen, und zwar bei Benutzung des PKW mit 0,30 Euro je Kilometer und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in den tatsächlichen Kosten.
Bei Vorlage entsprechender Nachweise ist bei ALG II – Empfängern Preisnachlass möglich.